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Lieferantenrechnungen

 Regeln für die Lieferantenrechnungen

Die Rechnungen sind auf den Internationalen Eisenbahnverband (Union Internationale des Chemins de fer) auszustellen und der Buchhaltung zu übermitteln.

Gemäß den einschlägigen EU-Mehrwertsteuerregeln ist es unverzichtbar, dass Sie Ihren Lieferanten für sämtliche Warenlieferungen nachstehende UIC-Mehrwertsteuernummer. angeben:

FR 43 784601841

Um bei der UIC keine Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen, lehnt die Buchhaltung jede Rechnung mit Mehrwertsteuer eines Lieferanten aus einem EU-Land ab.

Für Dienstleistungen gilt

  • werden, können mehrwertsteuerpflichtig sein bzw. ähnlichen Steuern unterliegen, wobei die MwSt rückerstattbar ist.
  • Die Ausrichtung von Messen, Ausstellungen und sonstige zugehörige Leistungen (Standmieten, Standausstattung usw.) sind immer steuerpflichtig.
  • Die Leistungen von Beratern, Ingenieuren und Dienstleistern aus diversen Bereichen (Organisation, Forschung/Entwicklung), die Bereitstellung von Personal usw. können steuerpflichtig sein.

In Nicht-EU-Staaten, mit Ausnahme der Schweiz, wird die MwSt nicht zurückerstattet und ist eine zusätzliche Kostenstelle.

  Bestätigung der Rechnungen

Gesamt – bzw. Teilrechnungen sind

  • vom Projektleiter hinsichtlich der Konformität des Gegenstands bzw. der Leistung und des Rechnungsbetrages zu bestätigen: Die im Vertrag vorgesehenen Ergebnisse müssen von den zuständigen Experten validiert werden, bevor sie als zufrieden stellend erklärt werden können. Erst dann kann der Projektleiter die Rechnung bestätigen;
  • vom Projektdirektor mit « zur Zahlung freigegeben“( bon à payer) abzuzeichnen.

Die Zahlung erfolgt erst, wenn der Projektdirektor der UIC-Buchhaltung die Originalrechnung zurück gesandt hat.

Siehe Anlage: Übertragung des Zeichnungsbefugnisses für die Tätigung von Ausgaben

UIC-Kontakt: JOIN Valérie